{"id":143,"date":"2024-11-13T12:43:03","date_gmt":"2024-11-13T11:43:03","guid":{"rendered":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/?page_id=143"},"modified":"2025-01-13T09:11:32","modified_gmt":"2025-01-13T08:11:32","slug":"statuen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/?page_id=143","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"143\" class=\"elementor elementor-143\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d57456b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"d57456b\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-21e5249 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"21e5249\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Die Statuten des Linzer Konzertvereins<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7945939 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7945939\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>(Fassung 13. April 2016)<\/p><p><a href=\"https:\/\/www.linzer-konzertverein.at\/download\/Vereinsstatuten_13_04_16.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">&gt;&gt;Statuten im PDF-Format zum Download<\/a><\/p><p><strong>\u00a7 1: Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong><\/p><p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Linzer Konzertverein<\/p><ol><li>Er hat seinen Sitz in Linz und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf ganz \u00d6sterreich.<\/li><li>Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 2: Zweck<\/strong><\/p><p>Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt gemeinn\u00fctzige Zwecke iSd \u00a7\u00a7 34 ff BAO. Insbesondere bezweckt der Verein die orchestrale Musik zu pflegen, zu verbreiten und zu f\u00f6rdern, ihre Aus\u00fcbung durch die Vereinsmitglieder zu erm\u00f6glichen sowie \u00f6ffentliche Konzerte jeder Art zu veranstalten.<\/p><p><strong>\u00a7 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<\/strong><\/p><ol><li>Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angef\u00fchrten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.<\/li><li>Als ideelle Mittel dienen<ol><li>Bestand eines Vereinsorchesters,<\/li><li>regelm\u00e4\u00dfige Orchesterproben,<\/li><li>Anschaffung von Notenmaterial und Instrumenten,<\/li><li>Veranstaltung von j\u00e4hrlich mindestens zwei ordentlichen \u00f6ffentlichen Konzerten,<\/li><li>fallweise Veranstaltung von au\u00dferordentlichen Konzerten.<\/li><\/ol><\/li><li>Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch<ol><li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/li><li>Spenden jeder Art,<\/li><li>Vereinsveranstaltungen,<\/li><li>Umlagen und sonstige Beitr\u00e4ge (Inserate),<\/li><li>sonstige Ertr\u00e4ge.<\/li><\/ol><\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 4: Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ol><li>Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, au\u00dferordentliche, Ehrenmitglieder, sowie in Orchesterg\u00e4ste.<\/li><li>Ordentliche Mitglieder sind jene, welche sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.<\/li><li>Au\u00dferordentliche Mitglieder sind solche, welche die Vereinst\u00e4tigkeit vor allem durch Zahlung eines erh\u00f6hten Mitgliedsbeitrags f\u00f6rdern.<\/li><li>Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<\/li><li>Orchesterg\u00e4ste k\u00f6nnen sowohl Berufsmusiker, Sch\u00fcler bzw. sonstige Personen sein, die \u00fcber Einladung des Vorstandes bei Konzerten mitwirken.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 5: Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ol><li>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen alle physischen Personen sowie juristische Personen und rechtsf\u00e4hige Personengesellschaften werden.<\/li><li>\u00dcber die Aufnahme von ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/li><li>Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorl\u00e4ufige Aufnahme von ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliedern durch die Vereinsgr\u00fcnder, im Fall eines bereits bestellten Vorstands durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme ordentlicher und au\u00dferordentlicher Mitglieder bis dahin durch die Gr\u00fcnder des Vereins.<\/li><li>Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 6: Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ol><li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.<\/li><li>Der Austritt kann jederzeit erfolgen und muss dem Vorstand\u00a0 mitgeteilt werden.\u00a0<\/li><li>Der Vorstand kann ein Mitglied ausschlie\u00dfen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist l\u00e4nger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der f\u00e4llig gewordenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge bleibt hievon unber\u00fchrt.<\/li><li>Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verf\u00fcgt werden.<\/li><li>Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gr\u00fcnden von der Generalversammlung \u00fcber Antrag des Vorstands beschlossen werden.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p><ol><li>Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.<\/li><li>Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.<\/li><li>Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.<\/li><li>Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand \u00fcber die T\u00e4tigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.<\/li><li>Die Mitglieder sind vom Vorstand \u00fcber den gepr\u00fcften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungspr\u00fcfer einzubinden.<\/li><li>Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden k\u00f6nnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitglieder sind zur p\u00fcnktlichen Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge in der von der Generalversammlung beschlossenen H\u00f6he verpflichtet.<\/li><li>Ordentliche Mitglieder und Orchesterg\u00e4ste haben die Pflicht, die Orchesterproben regelm\u00e4\u00dfig und p\u00fcnktlich zu besuchen, w\u00e4hrend der ganzen Dauer anwesend zu sein und den Anordnungen des Dirigenten Folge zu leisten. Eine Nichtteilnahme an den Proben ist in begr\u00fcndeten Ausnahmenf\u00e4llen m\u00f6glich, jedoch dem Vorstand rechtzeitig bekannt zugeben.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 8: Vereinsorgane<\/strong><\/p><ol><li>Organe des Vereins sind die Generalversammlung (\u00a7\u00a7 9 und 10), der Vorstand (\u00a7\u00a7 11 bis 13), die Rechnungspr\u00fcfer (\u00a7 14) und das Schiedsgericht (\u00a7 15).<\/li><li>Die Organe des Vereins \u00fcber ihre Funktion ehrenamtlich aus.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 9: Generalversammlung<\/strong><\/p><ol><li>Die Generalversammlung ist die &#8222;Mitgliederversammlung&#8220; im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet\u00a0 alle drei Jahre statt.<\/li><li>Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung findet auf<ol><li>Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,<\/li><li>schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder,<\/li><li>Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer (\u00a7 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG),<\/li><li>Beschluss der Rechnungspr\u00fcfer\/des Abschlusspr\u00fcfers (\u00a7 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, \u00a7 11 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten),<\/li><li>Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (\u00a7 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten)<p>binnen vier Wochen statt.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li>Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den au\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene \u00a0E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a \u2013 c), durch die Rechnungspr\u00fcfer\/den Abschlusspr\u00fcfer (Abs. 2 lit. d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e).<\/li><li>Antr\u00e4ge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen.<\/li><li>G\u00fcltige Beschl\u00fcsse \u2013 ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung \u2013 k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<\/li><li>Bei der Generalversammlung sind alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder teilnahmeberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die \u00dcbertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollm\u00e4chtigung ist zul\u00e4ssig.<\/li><li>Die Generalversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/li><li>Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des\/der Vorsitzenden. Beschl\u00fcsse, mit denen das Statut des Vereins ge\u00e4ndert oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/li><li>Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der\/die Pr\u00e4sident\/Pr\u00e4sidentin, in dessen\/deren Verhinderung der\/die Schriftf\u00fchrer\/in. Wenn auch diese\/r verhindert ist, so f\u00fchrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 10: Aufgaben der Generalversammlung<\/strong><\/p><p>Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/p><ol type=\"a\"><li type=\"a\">Beschlussfassung \u00fcber den Voranschlag;<\/li><li type=\"a\">Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungspr\u00fcfer;<\/li><li type=\"a\">Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungspr\u00fcfer;<\/li><li type=\"a\">Genehmigung von Rechtsgesch\u00e4ften zwischen Rechnungspr\u00fcfern und Verein;<\/li><li type=\"a\">Entlastung des Vorstands;<\/li><li type=\"a\">Festsetzung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr ordentliche und f\u00fcr au\u00dferordentliche Mitglieder;<\/li><li type=\"a\">Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<\/li><li type=\"a\">Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/li><li type=\"a\">Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 11: Vorstand<\/strong><\/p><ol><li>Der Vorstand besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, und zwar aus Pr\u00e4sident\/Pr\u00e4sidentin, Schriftf\u00fchrer\/in, Kassier\/in, Archivar\/in und Referent\/in f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit.<\/li><li>Soweit ein\/eine StellvertreterIn f\u00fcr die Vorstandsmitglieder gem\u00e4\u00df Absatz (1) Pkt. a) bis e) gew\u00e4hlt ist, geh\u00f6ren auch diese dem Vorstand an.<\/li><li>Der Vorstand wird von der Generalversammlung gew\u00e4hlt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. F\u00e4llt der Vorstand ohne Selbsterg\u00e4nzung durch Kooptierung \u00fcberhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungspr\u00fcfer verpflichtet, unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungspr\u00fcfer handlungsunf\u00e4hig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverz\u00fcglich die Bestellung eines Kurators beim zust\u00e4ndigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.<\/li><li>Die Funktionsperiode des Vorstands betr\u00e4gt drei Jahre; Wiederwahl ist m\u00f6glich. Jede Funktion im Vorstand ist pers\u00f6nlich auszu\u00fcben.<\/li><li>Der Vorstand wird vom\/von der Pr\u00e4sident\/Pr\u00e4sidentin, bei Verhinderung vom\/von der Schriftf\u00fchrer\/in schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen. Ist auch diese\/r auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.<\/li><li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens zwei Mitglieder von ihnen anwesend sind.<\/li><li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des\/der Vorsitzenden den Ausschlag.<\/li><li>Den Vorsitz f\u00fchrt der\/die Pr\u00e4sident\/Pr\u00e4sidentin, bei Verhinderung der\/die Schriftf\u00fchrer\/in. Ist auch diese\/r verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren \u00e4ltesten anwesenden Vorstandsmitglied oder jenem Vorstandsmitglied, das die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen.<\/li><li>Au\u00dfer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) und R\u00fccktritt (Abs. 10).<\/li><li>Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.<\/li><li>Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist\u00a0 an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 3) eines Nachfolgers wirksam.<\/li><li>Der Vorstand kann sich f\u00fcr besondere Aufgaben der Mithilfe von Beir\u00e4ten bedienen und diese ohne Beschluss der Generalversammlung in die Arbeit des Vorstandes mit einbeziehen. Die Bestellung von Beir\u00e4ten endet sp\u00e4testens mit der Funktionsperiode des die Einberufung ausgesprochenen Vorstandes. Sie kann jedoch auch jederzeit vorzeitig durch einfache Mitteilung an den Beirat beendet werden.<\/li><li>Der Beirat oder einzelne Mitglieder k\u00f6nnen mit beratender Stimme auch den Sitzungen des Vorstands beigezogen werden.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 12: Aufgaben des Vorstands<\/strong><\/p><p>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das \u201eLeitungsorgan\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<\/p><ol><li>Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen\/Ausgaben und F\u00fchrung eines Verm\u00f6gensverzeichnisses als Mindesterfordernis;<\/li><li>Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;<\/li><li>Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den F\u00e4llen des \u00a7 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a \u2013 c dieser Statuten;<\/li><li>Information der Vereinsmitglieder \u00fcber die Vereinst\u00e4tigkeit, die Vereinsgebarung und den gepr\u00fcften Rechnungsabschluss;<\/li><li>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens;<\/li><li>Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und au\u00dferordentlichen Vereinsmitgliedern;<\/li><li>Aufnahme und K\u00fcndigung von Angestellten des Vereins;<\/li><li>Bestellung der Rechnungspr\u00fcfer.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/strong><\/p><ol><li>Der\/die Pr\u00e4sident\/Pr\u00e4sidentin f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in unterst\u00fctzt den\/die Pr\u00e4sidenten\/Pr\u00e4sidentin bei der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte.<\/li><li>Der\/die Pr\u00e4sident\/Pr\u00e4sidentin vertritt den Verein nach au\u00dfen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Unterschriften des\/der Pr\u00e4sidenten\/Pr\u00e4sidentin und des Schriftf\u00fchrers\/der Schriftf\u00fchrerin, in Geldangelegenheiten (verm\u00f6genswerte Dispositionen) des\/der Pr\u00e4sidenten\/Pr\u00e4sidentin und des Kassiers\/der Kassierin. Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein (Insichgesch\u00e4fte) bed\u00fcrfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.<\/li><li>Rechtsgesch\u00e4ftliche Bevollm\u00e4chtigungen, den Verein nach au\u00dfen zu vertreten bzw. f\u00fcr ihn zu zeichnen, k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.<\/li><li>Bei Gefahr im Verzug ist der\/die Pr\u00e4sident\/Pr\u00e4sidentin berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; im Innenverh\u00e4ltnis bed\u00fcrfen diese jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<\/li><li>Der\/die Pr\u00e4sident\/Pr\u00e4sidentin f\u00fchrt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.<\/li><li>Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in f\u00fchrt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.<\/li><li>Der\/die Kassier\/in ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereins verantwortlich.<\/li><li>Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des\/der Pr\u00e4sidenten\/Pr\u00e4sidentin, des Schriftf\u00fchrers\/der Schriftf\u00fchrerin oder des Kassiers\/der Kassierin ihre Stellvertreter.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 14: Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/p><ol><li>Zwei Rechnungspr\u00fcfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Pr\u00fcfung ist.<\/li><li>Den Rechnungspr\u00fcfern obliegen die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle sowie die Pr\u00fcfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Rechnungslegung und die statutengem\u00e4\u00dfe Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungspr\u00fcfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Die Rechnungspr\u00fcfer haben dem Vorstand \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung zu berichten.<\/li><li>Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Rechnungspr\u00fcfern und Verein bed\u00fcrfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Rechnungspr\u00fcfer die Bestimmungen des \u00a7 11 Abs. 8 bis 10 sinngem\u00e4\u00df.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 15: Schiedsgericht<\/strong><\/p><ol><li>Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine \u201eSchlichtungseinrichtung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \u00a7\u00a7 577 ff ZPO.<\/li><li>Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. \u00dcber Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Schl\u00e4gt der andere Streitteil innerhalb dieser Frist keine Person vor oder wird die vorgeschlagene Person abgelehnt, so kommt dem\/der Pr\u00e4sidenten\/Pr\u00e4sidentin das Recht auf ersatzweise Namhaftmachung eines Schiedsrichters zu. Nach Verst\u00e4ndigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen w\u00e4hlen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum\/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.<\/li><li>In Angelegenheiten, in denen ein als Schiedsrichter namhaft gemachtes Vereinsmitglied pers\u00f6nlich oder einer seiner Angeh\u00f6rigen involviert ist, kann es von jeder Partei bis zur Einlassung in die Verhandlung beim Vorstand schriftlich unter Angabe des Grundes abgelehnt werden. \u00dcber die Ablehnung entscheidet der Vorstand nach Anh\u00f6rung des abgelehnten Vereinsmitgliedes mit einfacher Mehrheit.<\/li><li>Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidung nach Gew\u00e4hrung beiderseitigen Geh\u00f6rs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 16: Freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p><ol><li>Bei Aufl\u00f6sung oder beh\u00f6rdlicher Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen beg\u00fcnstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsverm\u00f6gen einer Einrichtung zu \u00fcbertragen, die gemeinn\u00fctzigen, mildt\u00e4tigen oder kirchlichen Zwecken iSd \u00a7\u00a7 34 ff BAO dient, vorzugsweise einer Organisation, die gleiche oder \u00e4hnliche Zwecke wie der LINZER KONZERTVEREIN verfolgt.<\/li><li>Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<\/li><li>Diese Generalversammlung hat auch \u2013 sofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist \u2013 \u00fcber die Abwicklung zu beschlie\u00dfen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss dar\u00fcber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsverm\u00f6gen \u2013 unter Beachtung der Zweckbindung \u2013 zu \u00fcbertragen hat.s<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Statuten des Linzer Konzertvereins (Fassung 13. April 2016) &gt;&gt;Statuten im PDF-Format zum Download \u00a7 1: Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich Der Verein f\u00fchrt den Namen Linzer Konzertverein Er hat seinen Sitz in Linz und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf ganz \u00d6sterreich. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt. \u00a7 2: Zweck Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/?page_id=143\" class=\"more-link\">Read more<span class=\"screen-reader-text\"> &#8222;Statuten&#8220;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":18,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"inspiro_hide_title":false,"footnotes":""},"class_list":["post-143","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/143","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=143"}],"version-history":[{"count":20,"href":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/143\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1425,"href":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/143\/revisions\/1425"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/18"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wppool.abenteuerbox.at\/DA_KV_Linz\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=143"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}